Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1.1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (folgend Mami@Sport genannt) für Kurse oder Retreats über die Internetseite www.MamiAtSport.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(1.2) Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage MamiAtSport.de. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

(1.3) Datenerfassung

Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer|in einverstanden, dass sein Name und seine geschäftliche/private Anschrift sowie weitere Kontaktdaten für die Veranstaltungsabwicklung und die Teilnehmerinformation gespeichert werden. Mehr zur Datensicherheit entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

(1.4) Haftung

Für Schäden, Verluste oder Unfälle übernimmt der Mami@Sport keine Haftung.

(1.5) Kursort / Veranstaltungsort

Den Kursort / Veranstaltungsort entnehmen Sie bitte der Anmeldebestätigung. Wir behalten uns das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern und sofern notwendig (zum Beispiel bei höherer Gewalt, Kontaktverboten bzw. Ausgangssperren, Unwetter, Pandemie), den Kurs online als Live-Stream / Live-Meeting mit Meetingsoftwares wie Zoom oder Jitsi-Meet oder je nach Wetterbedingung als Outdoortraining stattfinden zu lassen. Über eine Änderung des Veranstaltungsort werden Sie rechtzeitig informiert.

(1.6) Aufsichtspflicht

Der Begleitperson des Kindes (Elternteil, Angehöriger etc.) obliegt während der ganzen Zeit des Kurses die Aufsichtspflicht für das begleitete Kind/die begleiteten Kinder. Die Begleitperson haftet nach § 832 BGB für Schäden, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht resultieren.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(2.1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Fitness-Kursen oder eines Retreats, wie im Onlineangebot beschrieben.

(2.2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Angebots auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Buchungsformular zu den in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(2.3) Der Vertrag kommt über das Buchungsformular wie folgt zustande:

Über die entsprechende Schaltfläche im Kursangebot können Sie die zur Buchung beabsichtigten Kurse oder Retreats auswählen und den Online-Buchungsvorgang für denselben starten.

Mit dem Absenden der Buchung über die entsprechende Schaltfläche erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

Sie erhalten für jede Kursanmeldung innerhalb von 48 Stunden eine Anmeldebestätigung, mit der die Anmeldung verbindlich wird und sie auch alle Zahlungsinformationen erhalten.

Sollte der Kurs bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommen, wird von uns die volle Gebühr zurückerstattet.

Sollte die gewählte Zimmerkategorie nicht mehr verfügbar sein, kommt kein Vertrag zu Stande und Mami@Sport sendet ein Alternativangebot. Wird dieses nicht angenommen, wird von uns die volle bereits gezahlte Gebühr zurückerstattet.

(2.4) Bei Retreats ist der Aufpreis für eine Zimmerkategorie nicht in der Buchungsbestätigung ersichtlich. Sollte die Zimmerkategorie ausgebucht sein, kommt kein Vertrag zu Stande. Mamai@Sport schlägt als erneutes Angebot eine andere Zimmerkategorie vor. Mit einer Annahme des neuen Angebotes erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des neuen Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(2.5) Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Leistungserbringung

(3.1) Die Erbringung der Dienstleistungen bzw. die Durchführung der Kurse in der in den jeweiligen Angeboten beschriebenen Form erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(3.2) Soweit die Durchführung der Kurse oder Retreats von der Teilnehmerzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindest-Teilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot.

Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informieren wir Sie spätestens 1 Tag vor Kursbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden oder den verschobenen Kursstart des gebuchten Kurses. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(3.3) Bei Absage von Terminen aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigem Grund, wie höherer Gewalt, Unwetter, Pandemie, erfolgt die Nachholung des abgesagten Termins an einem Ersatztermin.

(3.4) Wenn der Teilnehmer an dem angebotenen Ersatztermin nicht kann, erfolgt keine Erstattung.

(3.5) Ist der Teilnehmer an einem Termin verhindert, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.

(3.6) In Zusammenhang mit der Nutzung von Kursräumen und Objekten haben Sie die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Sie müssen sich an unsere Weisungen bzw. die Weisungen des Kursleiters halten.

(3.7) Schreibt der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen für einen Kurs, wie einen Schnell- oder Selbsttest während einer Pandemie, vor, so muss der Teilnehmer diese Voraussetzung auf eigene Kosten erfüllen.

§ 4 Entgelttarif und Kündigung:

(4.1) Kurse:

Das Entgelt für die Kurse richtet sich nach dem jeweiligen Kurs sowie der Anzahl der geplanten Kursstunden.

Das Entgelt wird 10 Tage nach Anmeldung bei Kursen, spätestens jedoch bis 14 Tage vor Beginn des Kurses bei laufenden Kursen, für die gesamte Dauer des Kurses fällig.

Bei nur teilweisem Besuch eines Kurses besteht kein Anspruch auf eine anteilige Berechnung des Entgeltes.

Bei kurzfristigen Buchungen, innerhalb 14 Tagen vor Kursbeginn, wird das Entgelt sofort fällig.

(4.2) Retreats:

(4.2.1) Das Entgelt für die Retreats richtet sich nach dem jeweiligen Retreat zuzüglich der ggf. gewählten Zimmerkategorie.

Das Entgelt wird 10 Tage nach Anmeldung bei Retreats fällig.

Bei nur teilweisem Besuch eines Retreats besteht kein Anspruch auf eine anteilige Berechnung des Entgeltes.

(4.2.2) Mit Erhalt der Emailbestätigung und je nach Retreatprodukt der Aushändigung des Sicherungsscheins wird in jedem Fall eine Anzahlung von mindestens 150,00 € bzw. 500,00 € (bei Retreatn außerhalb von Deutschland) des Retreatpreises pro Person fällig und ist nicht erstattbar bei Stornierung. Die Anzahlung ist die jeweilige Stornierungsgebühr.

(4.2.3) Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage (bei Retreats innerhalb von Deutschland) bzw. spätestens 60 Tage (bei Retreats außerhalb von Deutschland) vor Retreatantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

(4.2.4) Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung ein, oder verweigert eine Bank den Ausgleich der fälligen Zahlung und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Mami@Sport berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die Rücktrittskosten (Stornogebühren) aus Ziffer 5.2.1 erhoben.

(4.2.5) Eine Retreatanmeldung ab 30 Tage vor Retreatantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Retreatpreis sofort mit Erhalt der Retreatbestätigung fällig ist und bei der Anmeldung sichergestellt wird. Der jeweils fällige Betrag muss innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung bezahlt sein.

§ 5 Rücktritt / Stornierung

(5.1) Kurse

(5.1.1) Sie können bis zu 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

Nach dieser Frist können Gebühren je nach Einzelfallentscheidung erstattet werden.

(5.1.2) Im Falle der Nichtteilnahme oder teilweisen Teilnahme an dem gebuchten Kurs ist keine Rückerstattung von Kursgebühren möglich.

(5.1.3) Im Falle einer Änderung des Kursortes, z. B. bei Ausgangssperren, als Livemeeting ist eine Abmeldung vom Kurs nur zum Ende des Kurblockes möglich.

(5.1.4) Das gesetzliche Widerrufsrecht wird hierdurch nicht berührt, es besteht unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen dieses zusätzlichen Rücktrittsrechts. Für Freizeitdienstleistungen mit spezifischem Termin/Zeitraum besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

(5.2) Retreats

(5.2.1) Der Retreatteilnehmer kann jederzeit vor Retreatbeginn von der Retreat zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Retreatauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Retreatteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Retreatunterlagen zurückzureichen. Mami@Sport ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Retreatleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs zu verlangen. Mami@Sport ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Retreatteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Retreatpreisess wie folgt berechnet wird:

1. Für alle touristischen Leistungen (Retreats) von Mami@Sport gilt:

• Rücktritt bis 60 Tage vor Retreat Beginn: Keine Restzahlung erforderlich, keine Rückerstattung der Anzahlung

• Rücktritt 30 – 59 Tage vor Retreat Beginn: 50 % Restzahlung wird fällig, keine Rückerstattung der Anzahlung

• Rücktritt 29 - 14 Tage vor Retreat Beginn: 75 % Restzahlung wird fällig, keine Rückerstattung der Anzahlung

• Rücktritt 13 - 0 Tage vor Retreat Beginn: 100 %Restzahlung wird fällig, keine Rückerstattung der Anzahlung

• 100% bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise

(5.2.2) Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Mami@Sport an einen Retreatrücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Retreat nicht erstattet werden.

(5.2.3) Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Teilnehmer, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. Beachten Sie bitte hierzu abweichende Angaben auf Ihrer Bestätigung oder Rechnung.

(5.2.4) Werden im Fall eines Retreatrücktritts die bereits ausgehändigten Hotelgutscheine nicht als Datei gelöscht und/oder evtl. Ausdrucke vernichtet oder zurückgegeben, ist Mami@Sport berechtigt, insoweit den vollen Retreatpreis zu verlangen.

(5.2.5) Dem Retreatteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mami@Sport kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der Mami@Sport durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.2.1 - 5.2.4 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Retreatteilnehmer geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Retreatrücktrittskostenversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

(5.2.6) Das gesetzliche Widerrufsrecht wird hierdurch nicht berührt, es besteht unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen dieses zusätzlichen Rücktrittsrechts. Für Freizeitdienstleistungen mit spezifischem Termin/Zeitraum besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

§ 6 Gesundheitsregeln

(1) Bei Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen; insbesondere des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).

Der erkrankte Teilnehmer muss für die Dauer der Erkrankung dem Kurs fernbleiben.

§ 7 Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

(7.1) Werden auf Wunsch des Anmelders oder eines anderen Teilnehmers des Retreats nach der Buchung des Retreats Änderungen in Bezug auf den Retreattermin, das Retreatziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Retreatantritt vorgenommen (Umbuchung), ist Mami@Sport berechtigt, pro Retreatteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- je Retreatteilnehmer zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitteilnehmende höhere Retreatpreise, so ist die Preisdifferenz vom Retreatteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Retreatantritt erfolgen, gelten grundsätzlich als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Umbuchungen müssen Mami@Sport schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Retreatantritt während der Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. 09.00 bis 18.00 Uhr) an die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Adresse, bzw. Telefonnummer mitgeteilt werden.

(7.2) Der Retreatveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Retreatveranstalter den Retreatteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Retreatteilnehmers bleibt unberührt.

(7.3) Liegt der vereinbarte Retreattermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich Mami@Sport vor, den vertraglich vereinbarten Retreatpreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Retreattermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Retreatvertrags eingetretene Preisänderungen des in der Ausschreibung genannten Abgabenanteils oder der für die Retreat geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Retreatpreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % des Retreatpreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Retreatleistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Retreatabsage durch Mami@Sport, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Retreat verlangen, wenn Mami@Sport in der Lage ist, eine solche Retreat aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber der Mami@Sport geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

(7.4) Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift mit einem Vertreter des Leistungsträgers gefertigt wurde.

(7.5) Bis zum Retreatbeginn kann der Retreatteilnehmer sich nach Mitteilung an Mami@Sport durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 25,- pro Person.

(7.6) In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Retreatkunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

§ 8 Rücktritt seitens des Retreatveranstalters

(8.1) Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Mami@Sport berechtigt, das Retreat bis zu 14 Tage vor Retreatbeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Preis wird in diesem Fall erstattet.

(8.2) Ist die Durchführung eines Retreats nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Mami@Sport deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für dieses Retreat so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf das Retreat, nicht gedeckt sind, ist Mami@Sport berechtigt, dieses Retreat bis zu 7 Tage vor Retreatbeginn abzusagen, sofern dem Retreatteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Mami@Sport die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Retreatteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Retreatpreis erstattet.

(8.3) Mami@Sport ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Retreatvertrag zurückzutreten, wenn entweder der Buchende die Durchführung der Retreat so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Teilnehmer gerechtfertigt ist.

§ 9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände bei einem Retreat

(9.1) Wird das Retreat nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Retreatvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Retreatbeginn erhält der Retreatteilnehmer den gezahlten Retreatpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Mami@Sport ein Entgelt verlangen.

(9.2) Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Retreat, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Mami@Sport die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat Mami@Sport einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Retreatleistungen.

§ 9 Haftung

(9.1) Die vertragliche Haftung der Mami@Sport für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Retreatpreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit Mami@Sport für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(9.2) Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet Mami@Sport je Kunde und Retreat, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Retreatpreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Retreatpreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

(9.3) Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der Mami@Sport Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Mami@Sport bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

(9.4) Ausdrücklich als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Unternehmen unterliegen nicht der Haftung von Mami@Sport als Retreatveranstalter. Im Falle einer solchen Vermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 10 Gewährleistung/Schadenersatz

(10.1) Wird die Retreat infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Retreatteilnehmer den Retreatpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Mami@Sport eine vom Retreatteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von Mami@Sport verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Retreatteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Mangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Retreatpreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

(10.2) Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Retreatteilnehmers aus Anlass des Retreats, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Retreatteilnehmer im eigenen Namen.

(10.3) Die Leistungsträger und ggf. die Retreatleitung von Mami@Sport ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

§ 11 Mitwirkungspflicht

(11.1) Der Retreatteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Retreatteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

(11.2) Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Retreatteilnehmer nicht behobene Mängel der Mami@Sport unverzüglich anzeigen.

§ 12 Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

(12.1) Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung des Retreats hat der Retreatteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Retreats gegenüber Mami@Sport geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Retreatteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

(12.2) Der Teilnehmer und Mami@Sport vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Retreatteilnehmers eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Retreat nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Retreatteilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

§ 13 Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

(13.1) Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

(13.2) Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Mami@Sport zur Anfechtung des Retreatvertrages.

(13.3) Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Mami@Sport .

(13.4) Die Abtretung von Ansprüchen gegen Mami@Sport ist unwirksam.

(13.5) Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung des Retreats schriftlich gegenüber:

Mami@Sport

Am Murgdamm 23

76479 Steinmauern

geltend zu machen.

(13.6) Es gilt deutsches Recht. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Gerichtsstand bei B2B-Verträgen ist der gesellschaftsrechtliche Sitz von Mami@Sport.

(13.7) Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

(13.8) Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

(13.9) Diese Bedingungen entsprechen dem Stand Oktober 2025 und gelten für alle gebuchten Kurse und Retreats mit Buchungsdatum ab 01. Oktober 2025.